Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kompensationslösungen

Da die starren Umweltauflagen nicht zur Kostenminimierung bei Erreichen der Umweltziele beitragen und die alternative Einführung von Lizenz-, aber auch Abgabenlösungen im politischen Prozess ausserordentlich schwierig und zeitraubend ist (erhebliche Widerstände in Politik, Administration und Wirtschaft) und die Ergebnisse einiger praktizierter Abgabenlösungen kaum dem theoretischen Ideal entsprechen, ist in den USA in letzter Zeit auf dem Luftreinhaltesektor eine "Flexibilisierung" der auch dort sehr starren Auflagenpolitik durchgeführt worden. Grundsatz dabei ist, dass die nach der starren Auflagenpolitik an und für sich nicht zulässigen Nichtminderungen an einer Stelle durch Zusatzminderungen an einer anderen Stelle ausgeglichen (kompensiert) werden können. Von daher hat sich in der Bundesrepublik der Begriff Kompensationslösungen eingebürgert. Dabei baut man auf das bestehende - ähnlich wie das in der Bundesrepublik - starre Auflagensystem auf und versucht, marktwirtschaftliche, flexiblere Elemente einzubauen, was sich unter dem Stichwort "emissions-tra- ding" im folgenden Katalog "Familie" fakultativ anwendbarer Instrumente niederschlägt: (1)  Neue Betriebe können sich dann ansiedeln, wenn garantiert ist, dass sich durch den "Erwerb von unterlassenen Emissionen" anderer Emittenten und/oder durch eigene Anstrengungen insgesamt keine Verschlechterung, ggf. sogar eine Verbesserung der Umweltsituation im betreffenden Gebiet ergibt (Ausgleichspolitik, Offset-Politik). (2)  Die bestehenden Betriebe müssen sicherstellen, dass etwa unterlassene kostenaufwendige Minderungsmassnahmen an einer Quelle durch den "Erwerb" eigener oder fremder Emissionsverminderungen an einer anderen Quelle die Gesamtemission über einer imaginären Glocke (bubble) nicht ansteigen lassen ( Glockenpolitik, bubble policy). (3)  Haben die Betriebe über das notwendige Mass hinaus Emissionsminderungen vorgenommen und damit "Emissionsminderungs- guthaben" produziert*, können sie von bestimmten (bürokratischen) Zulassungsvorschriften für die neue Anlage befreit werden (netting out). (4)  Die Emissionsminderungsguthaben können ggf. bei "Emissionsminderungsbanken" deponiert und später mit zusätzlichen eigenen Emissionen verrechnet werden. Oder es können diese Guthaben verkauft oder fremde Guthaben gekauft werden (Emmission Re- duction Banking). Prinzipiell haben diese vier Elemente des "kontrollierten Emissionshandels" das Ziel, •   die angestrebte Luftqualität auf jeden Fall zu erreichen. •   Gleichzeitig sollen aber durch einen "kontrollierten" Handel die zur Erreichung der Luftqualitätsziele erforderlichen Massnahmen dort ergriffen werden, wo sie am kostengünstigsten durchgeführt werden können. In begrenztem Umfang ist die Ausgleichspolitik durch eine Bestimmung in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ( TA Luft) enthalten, und es ist 1986 eine mit starken Einschränkungen versehene Glockenlösung in der TA Luft eingeführt worden. Im Jahre 1990 sind mit § 67a BImSchG die Möglichkeiten zur Kompensationslösung für die neuen Bundesländer erweitert worden, d.h. die grössten Restriktionen wurden für den östlichen Teil Deutschlands beseitigt.   Literatur: Bonus, H., Marktwirtschaftliche Konzepte im Umweltschutz, Agrar- und Umweltforschung in Baden-Württemberg, Bd. 5, Stuttgart 1984,   Wicke, L } Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.

Vorhergehender Fachbegriff: Kompensationskurs | Nächster Fachbegriff: Kompensationsprinzip



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marktabgrenzung | Vertriebsgesellschaft | diagonale Kooperation

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon