Ge- und Verbote in Form von direkten umweltbezogenen Verhaltensvorschriften für Produzenten und sonstige die Umwelt beeinträchtigende Wirtschaftssubjekte zur Erreichung staatlicher umweltpolitischer Ziele. Es ist das am häufigsten eingesetzte umweltpolitische Instrument. Ansatzpunkte für Umweltauflagen sind Emissionsnormen (Grenz- bzw. Höchstwerte des Schadstoffausstosses von ortsfesten Anlagen), Reduzierungsverpflichtungen der Emissionen um ein bestimmtes Mass und Auflagen in Form von Produktnormen (Grenzwerte hinsichtlich der Menge an Schadstoffen, die in der Zusammensetzung oder bei den Emissionen eines Produktes nicht überschritten werden dürfen, z. B. Lärmhöchstwerte für Kfz). Umweltauflagen besitzen einige Vorteile, die dazu geführt haben, dass sie — zumeist ohne Abwägen mit alternativen umweltpolitischen Instrumenten — in der Anfangsphase der verstärkten Umweltpolitik in der Bundesrepublik seit Anfang der 70er Jahre überwiegend eingesetzt wurden: · Die Wirkungen von Ge- und Verboten sind einsichtig, ihre Erkennung verlangt keinen ökonomischen Sachverstand, sie besitzen damit in der politischen Diskussion gegenüber den für viele schwerer zu durchschauenden ökonomischen Instrumenten wie Umweltabgaben oder Umweltlizenzen einen grossen Vorteil. · Auflagen haben häufig gegenüber anderen umweltpolitischen Instrumenten den Vorteil der grösseren Praktikabilität, da die jeweiligen Ge- und Verbotstatbestände klar vorgegeben und ihre Einhaltung leicht kontrolliert werden können. · Wenn und soweit Ge- und Verbote intensiv überwacht und durchgesetzt werden, haben sie den Vorteil der schnelleren Wirksamkeit, da z. B. bei Anreizinstrumenten wie Umweltabgaben die Zeitdauer und das Ausmass der Reaktion nicht sicher vorausgesagt werden können. Aus diesen Gründen müssen die im folgenden beschriebenen Nachteile von Auflagenlösungen aus umwelt- sowie aus rechtlich-administrativen Praktikabilitätsaspekten und wegen politischer Durchsetzungsprobleme anderer Instrumente häufig in Kauf genommen werden. · Hauptnachteil von generell gültigen Auflagenlösungen ist ihre wirtschaftliche Ineffizienz. Das heisst, die angestrebten Umweltschutzziele werden mit Auflagen i. d. R. nicht mit minimalen gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht. Der Grund für die Ineffizienz liegt darin, dass keine Rücksicht auf die individuellen Kosten der (zusätzlichen) Reinigung oder der (innerbetrieblichen) Vermeidung bei Umweltverschmutzern genommen wird. Es werden also (anders als bei Abgaben, Umweltlizenzen und auf die Vermeidungskosten abgestellten indi- viduellen Auflagen) nicht überdurchschnittliche Reinigungsleistungen dort induziert oder durchgesetzt, wo die Reinigung besonders kostengünstig möglich ist. Bei generell gültigen Auflagen werden auch überdurchschnittlich teure Reinigunganstrengungen (in vollem Umfang) verlangt. · Wegen der unterschiedlichen (Reinigungs-) Kosten pro vermiedener Schad(stoff)einheit werden unterschiedlichen Umweltverschmutzern unterschiedlich hohe Belastungen aufgebürdet. Anders als bei Abgaben oder Lizenzen sind Kostenobergrenzen (Zahlungen der Abgabe oder Kauf von Lizenzen) nicht vorhanden. Das verstösst gegen die Verteilungsgerechtigkeit, und es entstehen dadurch Wettbewerbsverzerrungen. · Auflagen bieten den Unternehmen keinerlei Anreiz, mit ihren Reinigungsanstrengungen über das Auflagenerfordernis hinauszugehen. · Auflagen sind gegenüber Abgaben oder Lizenzen weniger marktkonform, da sie die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen stark einengen und betriebs- wie auch volkswirtschaftlich günstige Lösungsmöglichkeiten häufig behindern. In der Praxis haben Auflagen darüber hinaus häufig entscheidende zusätzliche umweltbezogene Nachteile: Da sie keinen Anreiz geben, über die einmal festgelegte Umwelt-Mindestnorm hinauszugehen, und sie infolge häufig unangemessen hoher Kosten im Vergleich zur Umweltwirkung oft in der umweltpolitischen Realität nicht durchgesetzt werden können (wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Betriebs- und Arbeitsplatzgefährdungen), ist auch die rein ökologische Effizienz (Ausmass der Umweltentlastung) von Auflagen bei weitem nicht so gross, wie dies auf den ersten Blick erscheint. Das Vollzugsdefizit der Umweltpolitik ist nicht zuletzt auch auf das kostenineffiziente und marktinkonforme Auflageninstrumentarium zurückzuführen. Die Nachteile der Umweltauflagen sollen im Luftbereich durch eine Flexibilisierung der Auflagenpolitik (Kompensationslösungen) überwunden werden. Literatur: Binswanger, H. C./Bonus, HITimrnermann, M., Wirtschaft und Umwelt, Stuttgart u. a. 1981. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.
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