Sie erfolgt im Einzelhandel in der Praxis häufig entweder nach dem Verkaufswertverfahren oder nach dem Einstandswertverfahren. Beim Verkaufswertverfahren wird der Rohertrag für eine Ware oder Warengruppe möglichst in kurzen Perioden (Monat, Woche) ohne die zeitaufwendige körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Verkaufswerte stehen sowohl beim Wareneingang als auch bei der Ermittlung des Warendurchlaufs im Vordergrund. Mit Hilfe der jeweils ermittelten aufgelaufenen Handelsspanne wird der Wareneinsatz zu Einstandswerten für die Abrechnungsperiode kalkulatorisch (nicht inventurmäßig) ermittelt. Die Warenbewegung kann auch mit der Berechnung der Lagerumschlagskennzahlen auf der Basis der so ermittelten Werte gesteuert und überwacht werden. Mit Hilfe des Einstandswertverfahrens erfolgt eine rechnerische Kontrolle der Warenbewegung auf der Basis der Einstandswerte. Der Warenbestand, der Wareneingang und der Umsatz werden bei der Ermittlung der Lagerumschlagskennzahlen zu Einstandspreisen angesetzt. Der Umsatz wird hierbei mit Hilfe der »geschätzten erreichten Kalkulation«, also kalkulatorisch, auf den Einstands-wert abgewertet. Das Einstandswertverfahren ist zwar einfacher und erfordert weniger Zeit als das Verkaufswertverfahren, es ist jedoch viel ungenauer als dieses. Das Verkaufswertverfahren ist letztlich vorzuziehen, da es eine genauere Ermittlung vor allem des erzielten Rohertrages gewährleistet. In größeren Betrieben des Einzelhandels und vor allem im Großhandel können darüberhinaus die Formen der Deckungsbeitragsrechnung entweder in Gestalt der Deckungsbeitragsrechnung auf Grenzkostenbasis oder aber auf der Basis der relativen Einzelkosten (Fixkostendeckungsrechnung) angewandt werden, um eine gezielte Sortimentspolitik und Sortimentssteuerung durchzuführen. Hierbei kommt der Dekkungsbeitragsrechnung im Sinne einer Abteilungserfolgsrechnung immer größere Bedeutung zu.
Sie erfolgt im Einzelhandel in der Praxis häufig entweder nach dem Verkaufswertverfahren oder nach dem Einstandswertverfahren.
Das Einstandswertverfahren ist zwar einfacher und erfordert weniger als das Verkaufswertverfahren, es ist jedoch viel ungenauer als dieses. Das Verkaufswertverfahren ist letztlich vorzuziehen, da es eine genauere Ermittlung vor allem des erzielten Rohertrages gewährleistet.
In größeren Betrieben des Einzelhandels und vor allem im Großhandel können darüberhinaus die Formen der Deckungsbeitragsrechnung entweder in Gestalt der Deckungsbtragsrechnung auf Grenzkostenbasis
oder aber auf der Basis der relativen Einzelkosten Fixkostendeckungsrechnung angewandt werden, um eine gezielte Sortimentspolitik und Sortimentssteuerung durchzuführen. Hierbei kommt der Deckungsbeitragsrechnung im Sinne einer Abteilungserfolgsrechnung immer größere Bedeutung zu.
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