basieren auf der Anwendung des Organisationsprinzips der solidarischen Selbsthilfe. Im Mittelalter organisierten Marktgenossenschaften die Bodennutzung öffentlichen Geländes (Allmende); ein anderes Beispiel ist der gemeinsame Kampf in Deichgenossenschaften gegen Naturgewalten. Im Zuge der Industrialisierung ergaben sich für die einzelnen Landwirte Probleme aus der Eingliederung in eine arbeitsteilige Geldwirtschaft und aus der Einführung des technischen Fortschritts in der Landwirtschaft. Teuerungen in den 40er, Preiskrisen in den 80er Jahren des 19. Jh. verschärften die Verschuldung landwirtschaftlicher Betriebe. Im Hungerjahr 1847 gründete Friedrich Wilhelm Raiffeisen im Westerwald den "Flammersfelder Hilfsverein zur Unterstützung unbemittelter Landwirte". Die Keimzelle der heutigen Genossenschaften wies bereits wesentliche Merkmale auf: ehrenamtliche Leitung, Solidarhaft der Mitglieder, Kredit- und Warengeschäfte mit Vorrang der ersteren. Ideengeschichtlich stehen hinter dem Begriff "Genossenschaft" Vorstellungen von Herrschaftsfreiheit, Wirtschaftsdemokratie und sozialem Fortschritt. Tatsächlich sind die Genossenschaften im Laufe der Zeit zu einflussreichen Wirtschaftsunternehmen geworden, deren Geschäftspolitik praktisch recht autonom vom Vorstand und/oder Geschäftsführer bestimmt wird. Sie produzieren vornehmlich Dienstleistungen im vor- bzw. nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft. Absatzgenossenschaften sind dabei vom allgemeinen Verbotsprinzip des Kartellgesetzes ausgenommen. Eigentliche Produktionsgenossenschaften auf freiwilliger Basis (z.B. Kibbuze in Israel) gibt es in der Bundesrepublik kaum, es sei denn als Maschinenringe. Dagegen war in der DDR die Landwirtschaft weitgehend in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) staatlich organisiert. Die Rechtsgrundlage des Genossenschaftswesens in der Bundesrepublik bildet das Genossenschaftsgesetz von 1899. Insbesondere ermöglicht es dieses, Genossenschaften aus Genossenschaften zu bilden. Als Folge entwickelte sich ein heute noch wirksamer mehrstufiger, in zwei ineinander verzahnten Säulen gegliederter Aufbau des Genossenschaftswesens: Geschäftsunternehmungen (Einzel- und Zentralgenossenschaften) und Verbände (insb. zur Revision) auf regionaler und nationaler Ebene. Gegenwärtig sind 5146 landwirtschaftliche Primärgenossenschaften in 49 regionalen Zentralen, vier Bundeszentralen bzw. 13 Landesverbänden zusammengeschlossen. Dachverband ist der Deutsche Raiffeisenverband. Während die Anzahl der Primärgenossenschaften aufgrund von Fusionen bzw. Rationalisierung rückläufig ist, sind Mitgliederzahlen und Umsätze stark gestiegen. Daher wird den Genossenschaften häufig eine gewisse Marktmacht im Wettbewerb mit privaten Landhandelsunternehmen und sogar gegenüber den eigenen Mitgliedern unterstellt. Diese Hypothese ist aufgrund der methodischen und empirischen Schwierigkeiten der Messung von Marktmacht kaum eindeutig zu bestätigen. Es lässt sich lediglich ein steigender Anteil der Genossenschaften an den Landhandelsumsätzen feststellen. Auf der anderen Seite ist jedoch auch die Konzentration der Handelspartner (Vorleistungs- und Ernährungsindustrie) gewachsen. Literatur: Faust, H., Geschichte der Genossenschaftsbewegung, Frankfurt a.M. 1977. Grosskopf, W., Tendenzen, Ursachen und Wirkungen der Konzentration im Ernährungssektor, Münster-Hiltrup 1979. Planck, U.¡Ziehe, Land- und Agrarsoziologie, Stuttgart 1979.
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