Übertragung von Elementen demokratischer Abstimmungsverfahren auf wirtschaftliche Bereiche. Mit ihrer Hilfe sollen Diskrepanzen zwischen der formalen politischen Demokratie und der hierarchischen Organisation ökonomischer Entscheidungen beseitigt, Machtkonzentration kontrolliert, die unmittelbare Befriedigung aus der Teilnahme am Wirtschaftsprozess verstärkt und die Konfrontation von Arbeit und Kapital durch Zusammenarbeit ersetzt werden. Die demokratische Einflussnahme der Arbeitnehmer umfasst im wesentlichen folgende Ebenen: · die betriebliche Mitbestimmung, die sich auf den betrieblichen Bereich beschränkt und Informationsrechte sowie begrenzte Einspruchs- und Mitspracherechte umfasst; · die paritätische Mitbestimmung, bei der die demokratische Mitwirkung den gesamten Unternehmungsbereich betrifft und die eine paritätische Besetzung der Entscheidungsorgane vorsieht; · die Arbeiterselbstverwaltung, die analog zur direkten Demokratie alle Betriebsangehörigen mit gleicher Stimme an den Entscheidungen beteiligt und direkte Einflussnahme von aussen unterbindet. Unmittelbar verschmolzen werden ökonomische und politische Demokratie in der Rätedemokratie. Literatur: Frey, B. S., Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik, München 1981, S. 56 ff.
Wirtschaftsordnung
Vorhergehender Fachbegriff: Wirtschaftsdelinquenz | Nächster Fachbegriff: Wirtschaftsdidaktik
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|