ungleichmässige Verteilung von Handlungschancen, ökonomische Transaktionen zum relativen Nachteil anderer oder zum eigenen Vorteil zu beeinflussen. Wirtschaftliche Macht beruht auf Verfügungsrechten über knappe Ressourcen einschl. Humanvermögen und Informationen. Ihre Ausübung ist nicht an die personelle Identität von Eigentümer und ökonomischer Entscheidungsinstanz gebunden, sondern ist auch ohne Eigentum möglich und kann sich — wie bei der Managerherrschaft — auch gegen die Interessen des Eigentümers richten. Machtkonzentration kann nicht eindeutig bestimmt werden, weil exakte Messkonzepte fehlen. Als Indikatoren werden u.a. verwendet: die Konzentration des gesamten privaten Vermögens, des Eigentums an gewerblichen Unternehmen und des Produktiv- und Geldvermögens, Umsatzanteile, Bilanzsumme, Beschäftigtenzahl, Anzahl der Unternehmenszusammenschlüsse. Da wirtschaftliche Macht nicht notwendig auf Privateigentum beruht, kann durch Vergesellschaftung eine gleichmässige Machtverteilung nicht gewährleistet werden. Vielmehr bedarf es der Machtkontrolle durch staatliche Ordnungsmacht, durch intensiven Wettbewerb und durch Organisation von Gegenmacht, Wirtschaftsdemokratie usw. Aufgrund der Organisation des politischen und wirtschaftlichen Systems sind in sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften die Verfügungsrechte an knappen Ressourcen auf wenige Personengruppen konzentriert. Dazu gehören die politischen Führungsgremien, die Leiter der Staatsorgane sowie die Leiter der Staatsbetriebe. Die Konzentration wirtschaftlicher Macht ist für die Funktionsfähigkeit dieser Wirtschaftsordnungen notwendige Voraussetzung.
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