Zu Beginn waren nur Arbeitnehmer bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einbezogen; 1939 wurde der gesetzliche Versicherungsschutz auf landwirtschaftliche Unternehmer und Familienangehörige ausgedehnt (Agrarsozialpolitik). Ziele der Unfallversicherung sind die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall und der Ausgleich einer verminderten Erwerbsfähigkeit durch eine Rentengewährung. Als Besonderheit des Leistungsangebots im Vergleich zur gewerblichen Unfallversicherung existiert die Bereitstellung von Betriebshelfern. Ansonsten sind die enthaltenen Leistungen nahezu identisch. Eine Leistungsgewährung setzt eine ursächliche Verbundenheit des Unfalles mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit voraus. Unter den Versicherungsschutz fällt im Gegensatz zum gewerblichen Bereich auch der dem Unternehmen dienende Haushaltsbereich. Ebenfalls gilt für die landwirtschaftliche Unfallversicherung das Soli- darprinzip. Dabei decken die Eigenleistungen jedoch nur ungefähr 50% der Leistungsausgaben, während der restliche Betrag seitens des Staates getragen wird.
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