(a) Bezeichnung für die Aktien einer US-amerikanischen Unternehmung, die nicht börsengängig sind. Ihre Emission ist nur auf Basis eines ?special letter? der Securities and Exchange Commission (SEC) möglich. Demnach erklärt die emittierende Unternehmung der SEC, daß die zu emittierenden jungen Aktien nur für eine endgültige Plazierung (im Pakethandel) vorgesehen sind. Eine spätere Veräußerung der letter stocks wird damit ex ante ausgeschlossen.
(b) Bezeichnung für US-Aktien, die noch nicht zum amtlichen Börsenhandel zugelassen sind.
Aktien, die in den USA noch nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, nennt man »Letter Stocks«. Diese Aktien werden außerbörslich gehanBelt und sind mit einem höheren Risiko behaftet, da für sie nicht die strengen Bestimmungen börsenzugelassener Aktien gelten. Anleger sollten bei »Letter Stocks« außerordentlich vorsichtig disponieren.
Siehe auch: Over the counter market, Vorbörse
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