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Pakethandel

Handel von Aktienpaketen, der sich im Regelfall außerhalb der Börse vollzieht ( Paketzuschlag, Paketabschlag).

Größere Zahl von Aktien, die von einem Erwerber verkauft bzw. bezogen werden, regelmäßig außerhalb der Börse.

Kauf und Verkauf - i. d. R. durch Banken vermittelt oder unter deren Beteiligung auf einer Seite -von grösseren Aktienbeständen (Pakete) en bloc ausserhalb der Börse (Paketkauf, Paketverkauf). Normalerw. wickelt die Bank das Geschäft, für das sie Provision berechnet, als Kommissionsgeschäft oder nur in der Funktion eines Maklers ab. Der Preis der Aktien ist auch nicht an den amtlichen Börsenkurs gebunden; vielmehr wird ein Aktienpaket je nach Situation der beiden Parteien mit Abschlag (Paketabschlag) oder Zuschlag (Paketzuschlag) umgesetzt.

Umsätze von Aktienpaketen.

Handel (meist außerbörslich) mit größeren Aktienpaketen, wobei bei derartigen Geschäften selten der Börsenkurs der Aktie zugrunde gelegt wird. In diesem Zusammenhang spricht man auch von »Paketzuschlägen« oder »Paketabschlägen«. Damit ist die Kursdifferenz zum Börsenkurs gemeint, die ein Käufer bereit ist zu bezahlen oder ein Verkäufer bereit ist nachzulassen. Mit dem Pakethandel sind oft Unternehmenskäufe verbunden bzw. die Übernahme von Aktienmehrheiten oder Schachtelbeteiligungen an Aktiengesellschaften.

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