Wert eines Vermögensgegenstandes (bzw. die Summe der Veräußerungswerte aller Vermögensgegenstände) der (die) bei der Auflösung ( Liquidation) eines Unternehmens erzielt wird. Die Unternehmung wird dann lediglich als Ansammlung von wirtschaftlichen Gütern gesehen. Die Ermittlung des Vermögenswertes erfolgt unter Zugrundelegung schlechtester Verwendungsverhältnisse und ungünstigster Art der Realisierung. Die Stillegung der Betriebswirtschaft und Einzelverwertung wird unterstellt. Die Realisierung des Liquidationswertes hängt von der Marktgängigkeit des Vermögensgegenstandes und der allgemeinen Marktlage ab.
Der Liquidationswert ist einer der Wertansätze im Kreditstatus, der bei der Kreditwürdigkeitsprüfung Anwendung findet. Er soll im Rahmen der Kreditentscheidung aufzeigen, in welchem Umfang die Rückzahlungsfähigkeit aus den Vermögensgütern unter dem Aspekt ihrer künstlichen Liquidität gewährleistet ist. Insofern dient er damit der Feststellung des maximalen Verlustrisikos.
Substanzwert in der Unternehmensberatung.
Vorhergehender Fachbegriff: Liquidationsvergleich | Nächster Fachbegriff: Liquidator
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|