schränkt als Instrument der Industrieordnungspolitik (Preis-, Mengen- oder Absatzgebietsregulierungen) den Wettbewerb entweder durch die staatliche Zulassung privater Absprachen (Kartelle) oder durch direkte Preiseingriffe (Mindestpreise) oder Mengenzuteilungen (Quotenregelung) auf der Erzeuger- oder Handelsstufe teilweise oder ganz ein. Marktregulationen werden meist für eine begrenzte Dauer vorgenommen; auf Märkten mit einem strukturellen Wettbewerbsversagen werden sie als Bestandteil eines zeitlich unbegrenzten Ausnahmebereichs eingetührt. Die Ziele bestehen in einer Abschwächung des Wettbewerbsdrucks in der Gewährung eines Produzentenschutzes, bis strukturelle Überkapazitäten abgebaut und durch Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen die Voraussetzungen für eine Wettbewerbsallokation wieder geschaffen sind. Rechtsgrundlage für Marktregulationen sind spezielle Gesetze (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, EGKS-Vertrag, Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung von 1948). Durch eine regulierende Begleitung des Anpassungsprozesses sollen mögliche Fehlentwicklungen einer wettbewerblichen Marktbereinigung vermieden werden, z.B. technischökonomische Auszehrung von Unternehmen, Kapitalvernichtung, Abkürzung der Selbstreinigungsprozesse und Milderung der damit verbundenen sozialen Härten, Versagen des Selektionsprinzips nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Unternehmen sowie Gefährdung gesamtwirtschaftlich erhaltungswürdiger Anbieter. Marktregulationen sind zweckmässig und problemadäquat, wenn sie kurzfristig das Marktungleichgewicht beseitigen. Dabei muss insb. bei international übergreifenden Anpassungsprogrammen wegen des Kompromisscharakters meist hingenommen werden, dass keine Angebotsstrukturierung nach dem Kriterium maximaler Wirtschaftlichkeit erfolgt. Wenn jedoch die Harmonisierung der Wettbewerbsvoraussetzungen sowie die Kapazitätsanpassung nicht gelingen und die Regulationsordnung sich verfestigt, können Marktregulierungen gesamtwirtschaftlich unerwünschte Wirkungen hervorrufen: Sie nehmen keine Rücksicht auf Effizienzunterschiede der Unternehmen, Anpassungsvörleistungen werden bei der Quotenzuteilung nicht honoriert, Produk- tivitäts- und Innovationsanstrengungen werden verringert. Bevorteilt werden die Unternehmen, die grosse Kapazitäten aufgebaut haben; Anreize zur Diversifizierung werden dadurch gemindert. Traditionelle Lieferbeziehungen können evtl. wegen der Mengenbeschränkung nicht mehr aufrechterhalten werden. Regulationsbedingte Preiserhöhungen verstärken Substitutionsprozesse und locken Drittländerproduzenten an. Die Kosten von Fehlinvestitionen in den Krisenbereichen werden der Weiterverarbeitenden Industrie aufgebürdet. Die Gefahr weiterer dirigistischer Massnahmen in vor- und nachgelagerten Bereichen wächst. Der Anpassungsdruck lässt nach, das Umstrukturierungsziel (Umstrukturierungspolitik) wird verfehlt. Literatur: Baum, H., Staatlich administrierte Preise als Mittel der Wirtschaftspolitik, Baden-Baden 1980. Woll, A., Preise, III: Preisregulierung, staatliche, in: HdWW, Bd. 6, Stuttgart u.a. 1981, S. 202 ff.
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