(Gewerbeordnungspolitik) Bestandteil der Industriepolitik bzw. Gewerbepolitik. Sie regelt für den gewerblichen Sektor die Entscheidungsbefugnisse, die Normen für die Kompetenzwahrnehmung, die Koordination der Entscheidungen und die Entscheidungskontrolle in den sektoralen Ordnungsgrundfragen, wie z.B. Produktionsstruktur, Arbeitsteilung, Produktionstechnik, Standortverteilung, Einkommensbildung und -Verteilung. Sie ist Teil der Wirtschaftsverfassung als des ökonomisch relevanten Bereiches der Rechtsordnung einer Volkswirtschaft. Die sektoralen Wirtschaftsordnungen sind Ausdruck einer langfristig angelegten Politik konstanter Rahmendaten mit unbefristeter Gültigkeitsdauer. Änderungen erfolgen nur dann, wenn sich fundamentale Wandlungen der ordnungspolitischen Auffassungen und der wirtschaftlichen Struktur ergeben. Für den Industrie- und Gewerbesektor in der Bundesrepublik Deutschland gelten grundsätzlich die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Diese betreffen die Produktionsverfassung (Eigentums-, Betriebs-, Arbeits- und Sozialverfassung), die Wettbewerbsverfassung und die Finanz- und Geldverfassung. Dennoch gibt es Tatbestände in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft, die zu staatlichen Marktregulationen und wettbewerblichen Sonderordnungen ( Gewerbefreiheit) geführt haben. Die ordnungspolitische Grundlage von Industrie und Gewerbe stellt insofern einen Ordnungsmix aus markt- und lenkungswirtschaftlichen Elementen dar. Die ökonomisch-politische Rechtfertigung derartiger Ordnungsinterventionen wird in sektoralen Besonderheiten gesehen, wie z.B. Marktversagen bei homogenen Massengütern, ruinöser Konkurrenz, besonderen wirtschaftspolitischen Zielen, Wettbewerbsverzerrungen des Auslandes. Die Neigung zu staatlich-behördlichen Marktinterventionen nimmt bei krisenhaften Entwicklungen in wichtigen Industriezweigen zu. Zum Teil wird die Reglementierungsbereitschaft von parteipolitischen oder ideologischen Standpunkten bestimmt. Im internationalen Wettbewerb folgen Interventionen in grundsätzlich marktwirtschaftlich verfassten Ländern aus dem Aufeinandertreffen unterschiedlicher industriepolitischer Stile auf gemeinsamen Märkten. Literatur: Besters, H., Neue Wirtschaftspolitik durch Angebotslenkung, 2. Aufl., Baden-Baden 1982. Seidenfus, H. St., Sektorale Wirtschaftspolitik, in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2,4. Aufl., Göttingen 1975, S. 206 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Industrieobligationen | Nächster Fachbegriff: Industriepalette
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|