zählt neben dem Bestände-, Anlagen-, Gewährleistungs-, Entwicklungs- und Vertriebswagnis zu den kalkulatorischen Einzelwagnissen. Es bezieht sich auf die Gefahr, daß durch Ausschuß und/oder Nacharbeit Mehrkosten für den Betrieb entstehen können. Zweckmäßigerweise wird das Mehrkostenwagnis wie alle Einzelwagnisse mit –^ Normalkosten angesetzt. Die Weiterverrechnung kann entweder als Gemeinkosten durch Umlage auf die Kostenstellen oder aber durch direkte Zurechnung als – Sondereinzelkosten auf die Kostenträger erfolgen (kalkulatorische Wagniskosten).
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