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Kalkulatorische Wagniskosten

werden als Kostenbestandteile in der Kalkulation berücksichtigt und dienen zur kalkulatorischen Absicherung gegen verschiedene Einzelwagnisse. Nicht einbezogen werden darf das allgemeine Unternehmerwagnis. Die kalkulatorischen Wagniskosten entsprechen Aufwendungen, wenn die Wagnisse, die sich aus den wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung ergeben, tatsächlich eingetreten sind. Sie führen zu einem erfolgsrechnerischen Gewinn (Gewinnbegriff), wenn die kalkulierten Wagnisse nicht eintreten und der Preis, der die kalkulatorischen Wagniskosten enthält, vom Markt vergütet wird. Kalkulatorische Wagniskosten werden z.B. verrechnet für Ausschuß-, Vertriebs-, Bestände-, Gewährleistungs, Entwicklungswagnisse (+ Abgrenzung).

Jedes Unternehmen ist der Gefahr »unproduktiver« Güterverbräliche (Risiko oder Wagnis) ausgesetzt. Bei den Beschaffungs-, Produktions und Absatzprozessen können Güter verzehrt (vernichtet) werden, ohne daß diese Güterverbräliche zur Fertigung absatzbestimmter Produkte beitragen. Solche letztlich unvermeidbaren Guterverluste werden durch den Ansatz von sogenannten Wagniskosten, kalkulatorische erfaßt, die den pro Periode durchschnittlich anfallenden bewerteten «unproduktiven« sachzielbezogenen Güterverzehr wiedergeben. Wenn das Risiko des Eintritts unproduktiver Güterverbräliche durch die Zahlung von Versicherungsprämien getragen wird, smd solche Wagniskosten, kalkulatorische aufwandsgleich (-Grund kosten). In diesem Fall sind, e Wagniskosten, kalkulatorische gle, ch den gezahlten Versicherungsprämien. Anderenfalls liegen -alkulatorische Wagniskosten, kalkulatorische als Zusatzko-en vor, da nur effektiv anfallende Uterverluste als (neutrale) Aufwenden erfaßt werden dürfen. Ursa-en für den Ansatz kalkulatorischer • können Mehrkosten-, Gewährlei-gs-, Entwicklungs-, Arbeits-, Bestände und Betriebsmittelwagnisse sein. Nicht einbezogen wird in die kalkulatorischen Wagniskosten, kalkulatorische das sogenannte allgemeine Unternehmerwagnis, dem die Unternehmenseigner aufgrund des Verlustrisikos oder der Gewinnchance stets ausgesetzt sind.

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Nach dem 8. Mai 1945

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