Unternehmerwagnis ist die allgemeine und unvorhersehbare Bedrohung der Unternehmung, eine Bedrohung, die von außen kommt.
Das allgemeine Unternehmerwagnis ist nicht vorhersehbar und nicht bewertbar. Deshalb verzichtet die Kostenrechnung darauf, es bei den Wagniskosten (kalkulatorische Wagnisse) zu erfassen. Es wird stattdessen im Gewinn abgegolten.
Beispiel:
Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Unwetter), politische Änderungen (neue Steuern, Sicherheitsauflagen, Umweltbestimmungen), Krieg und Revolution, aber auch Nachfragerückgänge infolge des Einflusses neuer Mode, neuer Konkurrenz oder einer Rezession.
Die allgemeine Bedrohung der Unternehmung als Ganzes, deren Ursachen vorwiegend in der betrieblichen Umwelt liegen. Da dieses Risiko weder meßbar noch im voraus bewertbar ist, kann es in den Kosten nicht berücksichtigt werden: Es muß im Gewinn abgegolten werden. Im Gegensatz zum Unternehmerwagnis stehen die Wagniskosten (kalkulatorische Wagniskosten), die bestimmte Einzelwagnisse erfassen und deshalb Kostencharakter haben.
Das unberechenbare, unvorhersehbare allgemeine persönliche oder Eigenkapitalrisiko, das der Privatbankier als Unternehmer zu tragen hat.
kalkulatorische Wagnisse
Vorhergehender Fachbegriff: Unternehmerlohn, kalkulatorischer | Nächster Fachbegriff: Unternehmung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|