Aktionärsschutz
Gewährleistung des Rechts auf Selbstbestimmung auch dann, wenn die individuellen nicht mit den in einer Gesellschaft dominierenden Präferenzen übereinstimmen. Das Recht, nicht gegen seinen Willen zu Entscheidungen, Handlungen oder zur Unterlassung von Handlungen gezwungen werden zu können, findet - wie jedes Freiheitsrecht — seine Grenzen dort, wo Rechte anderer Individuen verletzt werden. Minderheitenschutz ist unverzichtbarer Bestandteil jeder freiheitlichen, auf dem Individualprinzip basierenden Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung und findet seinen Niederschlag etwa in den Institutionen Privateigentum und Vertragsfreiheit. Problematisch ist seine Gewährleistung bei Kollektiventscheidungen, auch wenn sie nach demokratischen Regeln getroffen werden: So verstossen Mehrheitsentscheidungen - mit Ausnahme der Einstimmigkeitsregel - ex defi- nitione gegen den Schutz von Minderheiten. Auch aus diesem Grunde sind alternative Abstimmungsverfahren entwickelt worden, die dem Minderheitenschutz verstärkt Rechnung tragen.
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