die vom Aufkommen (1991: 47 Mrd. DM) her grösste dem Bund zufliessende spezielle Verbrauchsteuer. Steuerobjekt ist der Verbrauch von Mineralöl als Treib-(Kraft-), Heiz- und Schmierstoff sowie von einigen Substituten (z.B. Erdgas, Kokereigas). Steuerschuldner ist der Hersteller. Die Steuer ist als Mengensteuer ausgestaltet. Das Aufkommen aus der Besteuerung der Schmier- und Treib-(Kraft-)Stoffe ist z.T. für den Strassenbau zweckgebunden. Die Besteuerung des Heizöls verfolgt energiepolitische Zielsetzungen (z.B. Energieeinsparung sowie Erschliessung neuer Energiequellen); der grösste Teil des Aufkommens ist für die Finanzierung energiepolitischer Massnahmen gebunden (z.B. Absatzförderung und Rationalisierung im Steinkohlenbergbau).
Verbrauchsteuer mit dem größten Aufkommen innerhalb dieser Steuergruppe auf der Grundlage des Mineralölsteuergesetzes in der Fassung von 1988 und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes von 1953.. Letzte Änderung war die Steuererhöhung auf Kraftstoffe vom 1.1. 2000.
ist eine Steuer, die dem Bund zusteht. Sie wird erhoben auf alle im Bundesgebiet gewonnenen oder eingeführten Mineralöle. Die Verwendung des Steueraufkommens ist nach seiner Herkunft unterschiedlich. So z.B. wird der aus dem Kraftverkehr stammende Teil für den Straßenbau, der aus der Heizölbesteuerung stammende Teil für energiepolitische Maßnahmen verwendet.
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