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Parallelfertigung

Parallelfertigung prozessbezogener Produktionstyp, der im Hinblick auf die zeitliche Zuordnung mehrerer, jeweils auf einen Produktionsauftrag bezogener Fertigungsprozesse gebildet wird. Zeitliche Parallelfertigung liegt dann vor, wenn sich die Bearbeitungsoperationen, zweier (oder mehrerer) Aufträge zeitlich vollständig oder teilweise überschneiden, ohne dass zwischen den Quelle: Grosse-Oetringhaus, W., Fertigungstypologie unter dem Gesichtspunkt der Fertigungsablaufplanung, Berlin 1974, S. 307.   Bearbeitungsoperationen (Arbeitsgängen) beider Aufträge Reihenfolgebeziehungen bestehen. Ist zur Durchführung eines Arbeitsgangs des Auftrags Y die Beendigung mindestens einer (aber nicht aller) Bearbeitungsoperation des Auftrags X Voraussetzung, spricht man von sukzessiv-paralleler Fertigung. Vollständig sukzessive Fertigung (Alternativproduktion, Wechselproduktion) liegt vor, wenn mit der Bearbeitung eines Auftrags erst nach Abschluss eines anderen Auftrags begonnen wird. In diesem Fall können beide Aufträge mit demselben Betriebsmittel bearbeitet werden. In einem Betrieb können alle genannten Typen der zeitlichen Zuordnung von Aufträgen, jeweils bezogen auf verschiedene Auftrags-Paare, gleichzeitig vorkommen (vgl. Abb.). Parallelfertigung ist eine in zahlreichen EDV-gestützten Systemen zur Produktionsplanung und -steuerung (PPS-Systeme) vorgesehene Methode der Durchlaufzeitenminimierung.                                                                        Literatur: Grosse-Oetringhaus, W, Fertigungstypologie unter dem Gesichtspunkt der Fertigungsablaufplanung, Berlin 1974.

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