Parallelkalkulation (auch Doppelkalkulation) ist die Kombination von Vollund Teilkostenrechnung, die nebeneinander durchgeführt werden.
Problem:
(1) Bei der Parallelkalkulation muß stets beachtet werden, daß die Teilko-
stenrechnung als Hauptrechnung und die Vollkostenrechnung als Ne-
benrechnung anzulegen ist.
(2) Der mit der Parallelkalkulation verbundene zusätzliche Arbeitsaufwand
ist meist dann gerechtfertigt, wenn mindestens einer der folgenden Tat-
bestände erfüllt ist:
? öffentliche Aufträge, die nach den Leitsätzen für die Preisermitt-
lung auf Grund von Selbstkosten abzurechnen sind,
? Betriebsvergleiche und Berichterstattung in großen Unternehmun-
gen,
? Inventurbewertung selbsterstellter Erzeugnisse (Inventur),
? Erfolgsverantwortung bei Profit-Center,
? Preispolitik (kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze).
Hinweis:
Die Ziele der Parallelkalkulation lassen sich häufig auch mit Hilfe der
stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung (SFD) erreichen.
Siehe auch: Doppelkalkulation
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