Pensionsrückstellung
außerbetriebliche Einrichtung zur Altersversorgung als Versorgungsleistung für ehemalige Mitarbeiter. Pensionsfonds werden von Unternehmen zur Finanzierung betrieblicher Altersversorgungen gegründet, Finanzierungsmittel stammen aus Beiträgen der Unternehmen und/oder der Arbeitnehmer. Im angloamerikanischen Raum verbreitet. In der Bundesrepublik Deutschland durch die finanzwirtschaftlich und steuerlich günstige Möglichkeit der Bildung von Pensionsrückstellungen bislang seltener.
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung in Rechtsform eines VVaG oder einer AG. Der Pensionsfonds unterliegt der Versicherungsaufsicht. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im VII. Abschnitt des VAG sowie in speziellen Verordnungen zur Kapitalanlage, Kapitalausstattung und Deckungsrückstellungsberechnung, die aufgrund des im Vergleich zu anderen Gefässen niedrigeren Garantieniveaus notwendig werden.
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