Grossschiffahrtsstrasse für die Binnenschifffahrt, deren Bau durch Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Ländern Bayern und Baden 1921 beschlossen wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag anerkannt. Mit dem Bau ist die RheinMain-Donau-AG, München, beauftragt, deren Aktienkapital zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 vom Freistaat Bayern gehalten wird. Der Rhein-Main-Donau-Kanal dient verkehrs-, energie- und wasserwirtschaftlichen Zielen (Entnahme bzw. Abgabe von Brauchwasser), Freizeitzwecken und der Verbesserung der Standortgunst anliegender Regionen. Neben diesen positiven Aspekten werden negative Effekte (Umweltbeeinträchtigung, internationale Konkurrenz) befürchtet und gegen eine Fertigstellung angeführt. Die endgültige verkehrspolitische Bewertung hängt (unabhängig von vorliegenden Kosten-Nutzen-Analysen) davon ab, ob der Rhein-Main-Donau-Kanal nach Fertigstellung als internationaler Schiffahrtsweg zu gelten hat (dann ergeben sich für Marktzutritt und Tarifbildung ähnliche Perspektiven wie für das Rheinregime; Mannheimer Akte) oder der deutschen Souveränität unterstellt bleiben kann und die Bedingungen seiner Benutzung in bilateralen Verträgen auszuhandeln sind.
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