Die Solvabilitätsrichtlinie trug zur Harmonisierung der europäischen Bankaufsichtsnorm im Bereich der mit Eigenmitteln zu unterlegenden Risikoaktiva bei. Es wurden insbesondere die Marktpreisrisiken aus dem stark wachsenden Handel mit Finanzinnovationen einer Regulierung unterworfen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte im Zuge der 4. KWG-Novelle.
Kurzbezeichnung für Richtlinie des Rates über einen Solvabilitätskoeffizienten für Kreditinstitute. Ergänzt die Eigenmittelrichtlinie um einen Koeffizienten - Solvabilitätskoeffizient -, der das haftende Eigenkapital der Bank ins Verhältnis zu Aktiva und ausserbilanziellen Geschäften gewichtet nach dem Grad des Kreditrisikos setzt. Dieser Koeffizient ist von Banken ständig mind. in Höhe von 8% aufrechtzuerhalten. In deutsches Recht umgesetzt durch KWG-Novelle und Eigenmittelgrundsatz.
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