Die Krankenhäuser stehen im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Diskussion, weil sie zum einen den grössten Anteil der GKV-Ausgaben auf sich vereinen, und zum anderen in diesem Sektor der grösste Reformbedarf gesehen wird. Es fehlt nach wie vor an aussagekräftigen Unterlagen, aufgrund derer die Wirtschaftlichkeit und Qualität von Krankenhäusern beurteilt werden kann. Strukturiert man die Diskussion um die Reform im stationären Bereich, so ist zunächst die Krankenhausfinanzierung zu nennen, die seit 1972 durch die duale Finanzierung gekennzeichnet ist: Die Investitionskosten werden aus Steuermitteln aufgebracht, während die Betriebskosten über einen kostendekkenden Pflegesatz durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Angebotsplanung und Investitionsförderung fallen in die Zuständigkeit des Staates, während die Aushandlung der Pflegesätze durch die Krankenhäuser und die Krankenkassen vorgenommen wird. Die Krankenkassen haben eine notwendige, zweckmässige und wirtschaftliche Krankenhausversorgung zu finanzieren, verfügen aber gegenwärtig nicht über ausreichende vertragsrechtliche Möglichkeiten, auf das Leistungsgeschehen im stationären Bereich Einfluss zu nehmen. Ein zweiter Problembereich bezieht sich auf die sog. Verzahnung der stationären Versorgung mit denjenigen Leistungserbringern, die einem Krankenhausaufenthalt vor- oder nachgelagert sind. Schliesslich steht die Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation von Krankenhäusern trotz intensiver Bemühungen noch immer am Anfang. Vorhandene Informations-, Kosten- und Leistungsrechnungssysteme der Krankenhäuser genügen noch nicht den Anforderungen für eine effektivere und effiziente Steuerung der stationären Versorgung. Literatur: Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Jahresgutachten 1987, Medizinische und ökonomische Orientierung, Baden-Baden 1987, Kap. Teil B II.
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