Der Vergleich von gleichgliedrigen Personen-und Kapitalgesellschaften war ursprünglich der Ausgangspunkt des "Steuerbelastungsvergleichs" und damit der steuerökonomischen Analyse, der Steuerbelastungsrechnung und der Steuerplanung. Ein Vergleich steuerlicher Alternativen ist heute auch bei zahlreichen anderen steuerökonomischen Fragestellungen die Basis für die Anwendung betriebswirtschaftlicher Entscheidungskriterien im Rahmen einer adressaten- und zielbezogenen steuerlichen Wirkungs- und Gestaltungsanalyse. In der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre wurden zahlreiche Methoden und Verfahren entwickelt, um die partielle Steuerbelastung, z. B. von Investitions- oder Finanzierungsalternativen, und die zeitlich, persönlich und sachlich eingegrenzte Gesamtsteuerbelastung der Unternehmung zu quantifizieren sowie Rentabilitäts- und Liquiditätseffekte zu erkennen. In der Praxis immer noch vorherrschend sind rechtsform- und steuerartbezogene Belastungsvergleiche für die Hauptsteuerarten (Ertragsteuern und Vermögensteuern), die nach den für die Steuerart typischen, veranlagungsorientierten Ermittlungsschritten aufgebaut sind. Typisch für ökonomische Fragestellungen ist der klassische Rechtsformvergleich zwischen Personen-und Kapitalgesellschaft. In diesem rechts-formorientierten Rahmen bieten sich für Investitionsüberlegungen die Grenzsteuerbelastungen an. Die Struktur der tatsächlichen. Steuerbelastung sowie die steuerlichen Wirkungen einzelner steuerökonomischer Entscheidungen lassen sich mit Hilfe der von Rowie entwickelten Teilsteuerrechnung und der computergestützten internen Veranlagungssimulation rasch erkennen. Der klassische Rechtsformvergleich ist Vorbild für externe tarifbezogene Belastungsrechnungen. Internationale Steuerbelastungsvergleiche konzentrieren sich noch weitgehend auf nationale Abgabenquoten, kumulierte Steuersätze, Durchschnittsbelastungen, typisierte Branchenbelastungen und Checklisten zu den Ermittlungsvorschriften sowie DBA-Regelungen. Bei internen und externen Steuerbelastungsvergleichen können jedoch realitätsnahe Ergebnisse über ein umfassendes steuerökonomisches Strukturbild gewonnen werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Steuerbelastung, Kapitalgesellschaften | Nächster Fachbegriff: Steuerbemessungsgrundlage
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|