Hypothese über Aussenhandelswirkungen auf die funktionelle Einkommensverteilung, die im Zusammenhang mit der Faktorproportionentheorie und dem Neo-Faktorproportionentheorem zu sehen ist. Es handelt sich hierbei um eine Folgerung aus dem Gesetz vom internationalen — Faktorpreisausgleich durch Aussenhandel. Spezialisieren sich kapitalreiche Hochlohnländer (arbeitsreiche Niedriglohnländer) gemäss dem Kriterium der komparativen Kosten auf kapitalintensive (arbeitsintensive) Industriezweige, so wird dort die Realverzinsung des Kapitals relativ zum Reallohn (der Reallohn relativ zum Realzins) steigen. Unter den Bedingungen vollständiger Güter- und Faktorpreisbeweglichkeit vollzieht sich der Umstrukturierungsprozess bei unveränderter gesamtwirtschaftlicher Beschäftigung der Produktionsfaktoren. Daher ist mit der Verschiebung der Faktorpreisrelation eine gleichgerichtete Veränderung in der Verteilung des Volkseinkommens auf die Produktionsfaktoren verbunden: Die Eingliederung kapitalreicher Hochlohnländer (arbeitsreicher Niedriglohnländer) in die internationale Arbeitsteilung führt dort zu einem steigenden Anteil des Produktionsfaktors Kapital (Arbeit) am Volkseinkommen. In jedem Land bedingt der Übergang von Autarkie zu Freihandel eine Umverteilung zugunsten des Produktionsfaktors, mit dem das betreffende Land relativ gut ausgestattet ist.
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