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Stückdeckungsbeitrag

Der Stückdeckungsbeitrag, oft auch kurz als Deckungsbeitrag bezeichnet, gibt an, um wieviel ? der Gewinn steigt, wenn eine zusätzliche Leistungseinheit verkauft wird. Man errechnet den Stückdeckungsbeitrag d als Differenz zwischen dem Stückpreis p und den variablen Stückkosten kv. Es gilt: d = p - kv.

Beispiel:
Bei d = p - kv = 20 - 8 = 12 DM je LE erhöht jede zusätzlich verkaufte Leistungseinheit den Gewinn um 12 DM; jede weniger verkaufte Leistungseinheit läßt den Gewinn um 12 DM abnehmen.

Hinweis:
Der Stückdeckungsbeitrag oder Bruttogewinn je Stück ist die Kerngröße der Teilkosten- oder Deckungsbeitragsrechnung. Er wird bei der Lösung vieler Entscheidungsprobleme eingesetzt, z. B.:

kurzfristige Preisuntergrenze,
Deckungsbeitragsprovision,
Programmoptimierung,
Verfahrenswahl,
Eigenfertigung oder Fremdbezug.

der pro produzierter (abgesetzter) Leistungseinheit erzielbare bzw. erzielte

- Deckungsbeitrag. Vom Nettoverkaufspreis werden dazu abgesetzt

– direkt erfaßbare preisabhängige Kosten (z.B. Provisionen),

– direkt erfaßbare sonstige absatzabhängige Kosten (z.B. Transport, Verpackung),

– direkt erfaßbare erzeugnisabhängige Kosten (z.B. Fertigungsmaterial, Fertigungslohn).

Weiter sollten sie um uechte Gemeinkosten, die zugeschlüsselt werden, vermindert werden. Der absolute Stückdeckungsbeitrag ist nur bei Fehlen von Engpässen ein Maß für die Zweckmäßigkeit, die jeweilige Leistung im Fertigungsprogramm zu halten. Bei Engpässen ist der Bruttogewinn pro Einheit der Enpaßbelastung heranzuziehen.

 Deckungsbeitrag

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