Zeichnung von Wertpapieren
Verfahren der Emission von Wertpapieren in Form einer Ausschreibung mit der Aufforderung zur Zeichnung. Nach Eingang der Kaufwünsche wird zugeteilt.
1. Zeichnung, z.B. von Wertpapieren bei einer Emission oder von Teilen eines syndizierten Kredits. 2. Einzahlung der Stammeinlage eines Mitgliedslandes des IWF. Entspricht dessen Quote. Bis zu 25% sind in Sonderziehungsrechten - früher in Gold - oder in anderen anerkannten Reservewährungen einzuzahlen, der Rest in eigener Landeswährung.
Dieses bedeutet die Zeichnung von Anleihen oder Aktien. Bei der Subskription unterscheidet man die Aufforderung zur Zeichnung, die Zeichnung selbst und die Zuteilung der Wertpapiere an den Zeichner.
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