Die Tobin-Separation umschreibt ein auf Tobin (1958) zurückgehendes Separationstheorem. Es besagt, dass ein rational handelnder Investor die Zusammensetzung eines Portefeuilles risikobehafteter Wertpapiere (Aktienportefeuille) unabhängig von seiner Risikoneigung vornimmt. Die Risikoneigung des Investors bestimmt nur, welchen Teil seines Vermögens er auf ein Marktportefeuille mit risikobehafteten Wertpapieren und welchen Teil er in einer risikolosen Anlageform (z.B. Staatsanleihen) anlegt. Je risikoscheuer der Investor ist, desto höher (geringer) wird der Anteil sein, den er bereit ist, risikolos (risikoreich) anzulegen.
Die Tobin-Separation betrifft die Trennung von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen unter Ungewißheit. Es basiert auf der Einführung eines besonderen Risikomaßes, dem systematischen Risiko, welches das mit der Investition verbundene Risiko mißt. Die Investitionsentscheidung in der Unternehmung liegt danach zwar im Interesse der Anteilseigner, ist jedoch unabhängig von den Finanzierungsentscheidungen in der Unternehmung und damit von den persönlichen Spar- und Konsumneigungen sowie Risikoneigungen der Anteilseigner durchzuführen.
beschreibt den Sachverhalt im Rahmen der Portfolioselektionsentscheidung bei Verfügbarkeit von riskanten Wertpapieren und einer Möglichkeit zur sicheren Anlage und Verschuldung, demzufolge die Entscheidung über die optimale Zusammenstellung des riskanten Teilportfolios von der Entscheidung über das Ausmass risikoloser Anlage und Verschuldung separiert werden kann. Diese Situation liegt beispielsweise vor, wenn ein Anleger nach dem i-a-Prinzip handelt, da in diesem Fall die Menge der 11-a-effizienten Portfolios stets einer Kombination aus Tangentialportfolio und der risikolosen AnlageVerschuldung entspricht. Somit wird der Anleger unabhängig von seinen konkreten Präferenzen das Tangentialportfolio wählen. Seine konkreten Präferenzen kommen durch den gewählten Umfang der risikolosen AnlageVerschuldung zum Ausdruck. Siehe auch Portfoliomanagemen (mit Literaturangaben).
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