in der Zahlungsbilanztheorie viel diskutierter, aber empirisch bisher wenig überprüfter Mechanismus des Zahlungsbilanzausgleichs. Kommt es bei einseitigen Übertragungen (Übertragungsbilanz) in Form von Kapitaltransfers (Kapitalbilanz) zu einer automatischen Korrektur des durch den Kapitaltransfer (Übertragung) zunächst entstehenden Zahlungsbilanzungleichgewichts und damit zu einem entsprechenden Leistungsbilanzüberschuss, durch den der (einseitige) Kapitalexport finanziert werden kann? Für eine solche automatische Tendenz zu einem sog. Realtransfer spricht vor allem der Einkommensmechanismus des Zahlungsbilanzausgleichs. Soll vom Geberland mehr Kapitalexport als bisher betrieben werden, muss mehr gespart als investiert werden, während im Empfängerland (durch die Kapitalzuflüsse) mehr investiert als gespart werden kann. Dadurch sinkt tendenziell die Absorption im Geberland und steigt im Empfängerland. Die Veränderung der Absorption in beiden Ländern führt im Geberland zu niedrigeren Importen und zu höheren Exporten, im Empfängerland zu höheren Importen und geringeren Exporten, so dass sich die Leistungsbilanz des Geberlandes verbessert, die des Empfängerlandes verschlechtert. Die Leistungsbilanzveränderung bei Erreichen des neuen Gleichgewichts kann kleiner, gleich oder grösser sein als das durch den Kapitaltransfer im Geberland entstandene Zahlungsbilanzdefizit. Ob und unter welchen Umständen es zu diesem automatischen Realtransfer kommen wird, lässt sich letztlich nur empirisch klären. Es können allerdings formaltheoretische Bedingungen für die Leistungsbilanzwirkungen bei Kapitaltransfers in unterschiedlichen Aufbringungssituationen angegeben werden.
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