soll u. a. durch die Festlegung von Umweltabgaben erreicht werden. Die Höhe der Abgabe pro Umweltverschmutzungseinheit sollte so festgelegt werden, dass das ökonomische Umweltoptimum erreicht wird: Mit zunehmender Umweltverbesserung steigen die Kosten der dafür erforderlichen Reinigungs- und Umstellungsmassnahmen (Kosten der Umweltverbesserung Kuv). Mit der geringeren Umweltbelastung fallen die Kosten aus der Umweltbelastung (KUB). Entsprechend diesen gegenläufigen Kostenfunktionen bildet die Gesamtkostenkurve (volkswirtschaftliche Gesamtkostenbelastung) ein Minimum aus, welches man als Umweltoptimum bezeichnen kann. Zur Realisierung dieses Umweltoptimums müssen die Umweltverschmutzer motiviert werden, in dem dazu erforderlichen Umfang umweltschützende Massnahmen zu ergreifen. Diesen Anreiz kann man mit einer Umweltabgabe wie folgt hervorrufen. Die in der Abbildung dargestellten Ableitungen der eben beschriebenen Kostenkurven geben die Grenzkosten als Kosten für die zusätzliche Umweltverbesserung in Form betrieblicher Kosten (GKuv) und zusätzlich verringerter gesellschaftlicher Umwelt-Belastung (GKUB) wieder. Bestimmung der Abgabenhöhe zur Erreichung eines ökonomischen Umweltoptimums Wird nun die Höhe der Umweltabgabe (Preis pro abgegebener Emissionseinheit) entsprechend dem Schnittpunkt der Grenzkostenkurven der Umweltverbesserung sowie der Umweltbelastung festgelegt, werden die Umweltzverschmutzer im Durchschnitt soweit zur Emissionsverminderung angeregt, dass das ökonomische Umweltoptimum erreicht wird. Jede darüber hinausgehende Massnahme wird höhere zusätzliche Kosten verursachen als zusätzlicher Nutzen in Form vermiedener gesellschaftlicher Kosten entsteht. Diese Optimierungsfunktion ist allerdings nur eine theoretische Funktion der Abgabenlösung. Dies liegt vor allem an der fehlenden genaueren Kenntnis der gesamtwirtschaftlichen Kostenkurven der Umweltbelastung und damit auch der entsprechenden Grenzkosten-kurve. Keine der praktizierten Abgabenlösungen erhebt den Anspruch, das ökonomische Umweltoptimum mit Hilfe der Umweltabgaben zu erreichen, da die sozialen Zusatzkosten bisher nicht differenziert genug ermittelt werden können. Deshalb beschränken sich die I zunehmende I Umweltverbesserung Lösungen mit Umweltabgaben im engeren Sinne auf die Aufgabe, ein politisch vorgegebenes umweltpolitisches Ziel, z. B. das Erreichen der Gewässergüteklasse II, mit Hilfe der Anreizfunktion der Abgabe mit minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu erreichen. Eine solche Lösung nennt man StandardPreis-Ansatz: Mit Hilfe des Preises (Umweltabgabe für bestimmte Emissionen) soll ein politisch vorgegebener Immissionsstandard erreicht werden. Literatur: Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.
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