Umweltorientierung liegt vor, wenn als Standortfaktoren bei der Standortwahl die Beanspruchungsmöglichkeit natürlicher Ressourcen (z. B. Wasserversorgung), Umwelteinflüsse auf die Produktion (Klima, Wetter), die Möglichkeit produktionsbedingter Umweltbelastungen (Lärm, Abfall, Abwasser, Abgase) sowie die Entsorgungsinfrastruktur(z. B. Möglichkeit und Kosten der öffentlichen Müllentsorgung, Abfallverwertung durch Recycling-Unternehmen) dominieren. Aufgrund gesetzlich fixierter Emissionsgrenzen und öffentlicher Umweltschutzauflagen nimmt die Anzahl potentieller Standorte für umweltbelastende Großbetriebe (Kraftwerke, Hütten, chemische Grundstoffindustrie etc.) ständig ab (Standorte, regionale).
Für solche Betriebe ist auch die Einstellung zur Industrieansiedlung (z. B. Existenz von Bürgerinitiativen) und die Kooperationsbereitschaft der Kommune bei der Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren ein wesentlicher Faktor bei der Wahl lokaler Standorte. Grossunternehmen haben u. Umweltorientierung die Möglichkeit, ihre Standortstruktur nach Umweltgesichtspunkten zu differenzieren (z. B. Dezentralisation durch Auslagerung stark umweltbelastender Produktionen).
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