Neben den Umweltgebühren und -beiträgen sowie der Finanzierung einer umweltbewussten staatlichen Beschaffungspolitik, die als umweltpolitische Instrumente nach dem Verursacherprinzip bezeichnet werden müssen, sind folgende umweltpolitische Finanzierungsinstrumente nach dem Gemeinlastprinzip zur Erreichung staatlicher Umweltschutzziele zu nennen: · Direkter öffentlicher Umweltschutz mit Steuerfinanzierung. · Finanzierung sonstiger umweltverbessernder Massnahmen, die nicht primär aus umweltbezogenen Gründen durchgeführt werden, aber erhebliche positive umweltbedeutsame Auswirkungen haben, z. B. Ausbau der Fernwärmeerzeugung, Verbesserung und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, umweltfreundlicher Verkehrswegebau, umweltrelevante Infrastrukturmassnahmen. · Induzierung umweltverbessernder (privat-) wirtschaftlicher Aktivitäten mit Hilfe umweltrelevanter Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Diese umweltbedingten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen werden zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren, Produkte und der Verwendung umweltfreundlicher Einsatzstoffe gewährt. Als Beispiel können die Zuschüsse zur Emissionsminderung auf dem Luft-/Lärmsektor von "Altanlagen" genannt werden. Trotz positiver Beispiele für ökonomisch und ökologisch sinnvolle Subventionen aus Umweltschutzgründen müssen diese jedoch kritisch betrachtet werden: (1) Die Produktion umweltbeeinträchtigender Produkte bzw. die Anwendung umweltunfreundlicher Produktionsverfahren wird auf Kosten der Allgemeinheit reduziert. (2) Sonderabschreibungen führen wegen der Begünstigung der umwelttechnischen Kapitalinvestitionen zu stärkeren nachgeschalteten Reinigungsanstrengungen (am Ende des Produktionsverfahrens). Demgegenüber werden umweltfreundlichere Änderungen des Produktionsverfahrens (sog. In-Plant-Veränderungen) relativ benachteiligt. (3) Bei Umweltschutzsubventionen ist das Ausmass der ökologischen Wirksamkeit ungesichert, weil nicht im voraus bestimmt werden kann, inwieweit die angebotenen Subventionen (Steuervergünstigungen) in Anspruch genommen werden. Allerdings sind aus rein pragmatischer Sicht Umweltschutzsubventionen zum Zweck der Verbesserung der Umweltqualität häufig nicht zu umgehen, weil in der politischen Praxis Umweltpolitik häufig aus politischen, kurzfristig wählerbezogenen Gründen mit wenig effizienten Instrumenten betrieben werden muss, wenn überhaupt Umweltverbesserungen erreicht werden sollen. Literatur: Fischer, H. P., Die Finanzierung des Umweltschutzes im Rahmen einer rationalen Umweltpolitik, Frankfurt a. M., 1978. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.
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