Das Instrumentarium der Umweltpolitik, d. h. diejenigen Kategorien von Massnahmen des Staates, mit denen dieser seine umweltpolitischen Zielvorstellungen in der politischen Praxis durchsetzen will, ist ausserordentlich vielgestaltig (vgl. Abb.). Bei den umweltpolitischen Instrumenten nach dem Verursacherprinzip, die in der Gesamtüberblick über die umweltpolitischen Instrumentenkategorien Quelle: Wicke, L., Umweltökonomie, München 1982, S. 90. Abb. mit einem V gekennzeichnet sind, soll der Verursacher die Kosten der Vermeidung, der Beseitigung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen tragen. Während Umweltauflagen in Form von Ver- und Geboten am wenigsten marktkonform sind und daher am schlechtesten in eine rein marktwirtschaftliche Ordnung passen, handelt es sich bei den umweltrechtlichen Änderungen, den umweltpolitischen Kooperationslösungen, den zwangfreien nicht-fiskalischen umweltpolitischen Instrumenten, insb. den Massnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins, den umweltplanerischen Instrumenten (Umweltplanung), den Umweltgebühren und -beiträgen sowie den Umweltlizenzen und Umweltabgaben um mehr oder weniger marktwirtschaftskonforme umweltweltpolitische Instrumente. Demgegenüber trägt bei den Instrumenten nach dem Gemeinlastprinzip, die in der Abbildung mit einem G gekennzeichnet sind, die öffentliche Hand und nicht der Verursacher die Kosten zur Beseitigung bzw. zur Vermeidung oder Reduzierung der Umweltbeeinträchtigung. Die um- weltpolitischen Finanzierungsinstrumente sind mit Ausnahme von Umweltgebühren und -beiträgen sowie der umweltbewussten öffentlichen Beschaffungspolitik Instrumente nach diesem Gemeinlastprinzip. In der umweltpolitischen Praxis dominieren ganz eindeutig die Umweltauflagen in Form von Ge- und Verboten als direkte umweltbezogene Verhaltenvorschriften. Wie aus der Abb. ersichtlich, gibt es eine Palette von umweltpolitischen Lösungsmöglichkeiten. Zur Lösung neuer umweltpolitischer Probleme bzw. zur Verbesserung bestehender Lösungen müssen möglichst sämtliche umweltpolitische Instrumente auf ihre Tauglichkeit untersucht werden. Praktisch jedes Umweltproblem bedarf, wenn es ökologisch-ökonomisch effizient angegangen werden soll, einer spezifischen umweltinstrumentellen Lösung. Um effiziente und praktikable Lösungen zu finden, ist es erforderlich, vereinfachte und noch nicht zu detaillierte (Basis-) Vorschläge zu erarbeiten und im Hinblick auf folgende Kriterien zu überprüfen: · ökologische und ressourcenbezogene Wirksamkeit, · ökonomische Konsequenzen, · verwaltungsbezogene, rechtliche und sonstige Praktikabilität sowie · politische Realisierbarkeit. Ergibt sich nach dieser Phase, dass die ökologisch-ressourcenbezogene und die ökonomische Effizienz einzelner Alternativen sehr hoch sind, sind Vorschläge zu unterbreiten, wie man die Instrumente weiter verbessern und so konkretisieren kann, dass sie nicht an rechtlichen und administrativen Praktikabilitätsproblemen und politischen Widerständen scheitern. Literatur: Binswanger, H. C./Bonus, H./Timmermann, M., Wirtschaft und Umwelt, Stuttgart u. a. 1981. Wicke, L., Umweltökonomie, 4. Aufl., München 1993.
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