Unter einer Wertkategorie versteht man allgemein die Zusammenfassung von bestimmten Wertmaßstäben mit mindestens einem gemeinsamen Merkmal zu einer Gruppe. Hierbei sind zunächst die pagatoriscben Wertkategorien zu nennen, deren Wertmaßstäbe sich unmittelbar auf realisierte oder nichtrealisierte Zahlungsvorgänge zurückführen lassen. Beispielhaft sei der Anschaffungswert oder auch der Tageswert, bei dem wiederum in einen Tagesbeschaf-fungs und Tagesveräußerungswert unterschieden werden kann, erwähnt. Als Beispiele zu den nichtpa-gatorischen Wertkategorien können Durchschnitts-, Fest-, Grenz und Schätzwerte genannt werden. Besondere Wertkategorien kennt auch das Steuerrecht. Zwar sind auch hier Grundsätzlich pagatorische Wertmaßstäbe (Anschaffungs-/Herstellungskosten) anzuwenden, es kann jedoch auch eine Bewertung mit speziell für das Steuerrecht geschaffenen Wertmaßstäben wie z. B. dem gemeinen Wert, dem Teilwert oder dem steuerlichen Ertragswert vorgesehen sein. Darüberhinaus gibt es noch bestimmte Werte, die keine eigenen Wertkategorien darstellen, sondern aus anderen Wertkategorien abgeleitet werden können. Zu nennen sind hier beispielsweise der Restwert, der Buchwert oder auch der Unternehmenswert. Welche Wertkategorie bei der Bewertung schließlich zur Anwendung kommt, bestimmt sich allgemein nach den mit der Bewertung verfolgten Zielsetzungen.
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