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Zusatzaktienverfahren

(Rücklagenumwandlungsverfahren) Sonderform der Stockdividende. Bei dieser Methode wird zunächst der ausschüttungsfähige Gewinn oder ein Teil desselben einer offenen Rücklage zugeführt. Danach wird die Umwandlung dieser Rücklagen in Grundkapital (Passivtausch) und zugleich die Ausgabe neuer Aktien ( Gratisaktien) beschlossen. Aktionäre, die mit der Gewinneinbehaltung nicht einverstanden sind, können ihre zusätzlichen Aktien bzw. Bezugsrechte an der Börse verkaufen und damit ihre gewünschte Bardividende realisieren.

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