durch Inflation herbeigeführte, unfreiwillige Ersparnis. Es handelt sich um eine Ersparnis im gesamtwirtschaftlichen Sinne, die vor allem dann eintritt, wenn infolge erhöhter Preise die Unternehmensgewinne steigen und daraus zusätzliche Ersparnisse, etwa auch in Form einer Zunahme der Selbstfinanzierung von Investitionen, getätigt werden. Eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Ersparnis insgesamt tritt aber nur ein, wenn dieser Effekt nicht durch einen Rückgang der freiwilligen Ersparnis zunichte gemacht wird. Mit dem Argument des Zwangssparens wurde gelegentlich für eine (mässige) Inflation in Entwicklungsländern plädiert, in denen die freiwillige Ersparnis ohnehin sehr gering ist.
von den Wirtschaftssubjekten nicht gewolltes Sparen (unfreiwilliger Konsumverzicht):
1. Vom Staat geforderte Festlegung von Geldeinkommen (z.B. Zwangsanleihen, um durch Mittelzuführung zum Kapitalmarkt private oder öffentliche Investitionen zu finanzieren).
2. Durch Geldmengenausweitung gebildete reale Ersparnisse zur Kapitalgüterproduktion: Infolge des Konsumgüterpreisanstiegs können die Einkommensbezieher bei unverändertem Geldeinkommen weniger Konsumgüter als bisher kaufen. Die Unternehmen erzielen entsprechende Marktlagengewinne (Gewinn). Dadurch werden Produktivkräfte zur Ausdehnung der Kapitalgüterproduktion freigesetzt.
3. Durch staatlich angeordnete Rationierung oder durch Lieferfristen bei den Verbrauchern erzwungenes Sparen.
4. Aus planwirtschaftlichen Entscheidungen über die Produktionsstruktur (z.B. Bevorzugung der Schwerindustrie) resultierender privater Kaufkraftüberhang (Zentralverwaltungswirtschaft).
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