Zweifelhafte (dubiose) Forderungen sind Forderungen, bei denen die finanzielle Lage des Schuldners vermuten läßt, daß sie ganz oder teilweise uneinbringlich sind.
(dubiose Forderungen) Forderungen (Debitoren), die aufgrund der finanziellen Lage des Schuldners ganz oder teilweise uneinbringlich geworden sind. Diese sind einzeln vom Konto ?Forderungen? auf Konto ?Zweifelhafte Forderungen? umzubuchen. Ferner erfolgt die Bildung eines Korrekturpostens in der Bilanz: Delcredere ? Wertberichtigungen.
Auch: dubiose Forderungen, evtl. auch: Not leidende Forderungen. Forderungen von Banken, deren Einbringung zweifelhaft (geworden) ist. Solche sind abzuschreiben (wertzuberichtigen) und dürfen höchst, mit ihrem wahrscheinlichen Wert in der Bankbilanz erscheinen. Jede einzelne Not leidende Forderung ist einzeln abzuwerten. Zu hoch dotierte Wertberichtigungen führen zu stillen Reserven, die für Banken ausdr. zugelassen sind.
Werden Forderungen zweifelhaft (dubios), so hat dies zunächst keine steuerliche Auswirkung. Erst wenn eine Forderungsabschreibung oder Wertberichtigung erfolgt, wirkt sich dies auf den Gewinn aus. Eine Kür-
zung (Rückforderung) der auf die Forderung entrichteten Umsatzsteuer ist bei Wertberichtigung noch nicht möglich, sondern erst wenn der Forderungsausfall tatsächlich eingetreten und die Abschreibung erfolgt ist.
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