Gewinne, die bei mehrstufiger Produktion durch Verrechnung innerbetrieblicher Preise für den Leistungsverkehr zwischen den Produktionsstufen entstehen können. Zwischengewinne treten besonders im innerkonzernlichen Leistungsund Verrechnungsverkehr in Erscheinung und müssen bei der Konzernkonsolidierung eliminiert werden.
Die einem Inhaber eines Anteilscheins eines Investmentfonds bis zur Fälligkeit einer weiteren Ertragsausschüttung zeitanteilig zustehenden laufenden Zinserträge, die als solche der Zinsabschlagsteuer und der Einkommensteuer unterliegen.
Veräußert ein Anleger einen Investmentfonds, so muss er den anfallenden Zwischengewinn versteuern. Darin sind sämtliche Zinszahlungen enthalten, die dem Fonds seit der letzten Ausschüttung zugeflossen sind. 30 % Zinsabschlagsteuer hält die Bank ein, sofern kein Freistellungsauftrag hinterlegt wurde.
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