Bei Privatpersonen.
Die Zinserträge eines Kontos gehören zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Kontokorrentkonto oder um ein Sparkonto handelt, wichtig ist lediglich die Frage, ob das Konto zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört, da nur bei Privatvermögen von Einkünften aus Kapitalvermögen gesprochen werden kann.
Siehe auch: Veranlagung von Arbeitnehmern
Gehört das Konto zum Betriebsvermögen, so zählen die Zinseinnahmen und Bankspesen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und nicht zu den Kapitaleinkünften. Demnach entfallen die bei Kapitaleinkünften gewährten Freibeträge. Es können nur die tatsächlich nachgewiesenen Spesen als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Bei der Umsatzsteuer sind Zinseinnahmen steuerfrei (§ 4 Nr. 8 UStG). Siehe auch: Sparanteile
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