Gebühren, Provisionen und Spesen, die von Kreditinstituten für die von ihnen erbrachten Leistungen verlangt werden. Sie sind damit ein Teilelement des Bankpreises.
Bankspesen i. e. S. sind Auslagen, die im Namen und für Rechnung des Kunden getätigt wurden.
Die Berechnung von Gebühren, Provisionen und Spesen bildet einen Teil einer Strategie der Preispolitik (Prinzip der kleinen Mittel). Generell erlaubt diese Strategie die Möglichkeit, dem Kunden die Marktransparenz zu erschweren, andererseits eröffnet sie zahlreiche Verhandlungsspielräume, die im Endergebnis der Bank ein günstigeres Gesamtergebnis garantieren. Auf Verlangen der Bankkunden, aber auch aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen (Preisangaben-Verordnung, § 1 Abs. 1, S. 1) wird die gesonderte Berechnung von Bankspesen immer stärker zurückgedrängt, da der effektive Preis für die angebotene Leistung (z. Bankspesen beim Kreditgeschäft der Effektivzins) genannt werden muß.
Von den Banken für viele Geschäfte dem Kunden in Rechnung gestellte, meist von ihnen für ihn verauslagte oder pauschaliert berechnete Beträge. Sind weder Zinsen noch Bankprovisionen. Werden aber i. w. S. oft als diese mitumfassend verstanden.
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