Kreditinstitute (Banken), die das Geschäft mit der breiten Bevölkerung pflegen, unterhalten neben der Hauptverwaltung zumeist zahlreiche Geschäftsstellen an weiteren Standorten (Standortspaltung). Dies geschieht, weil sich erfahrungsgemäss Privatpersonen - anders als Unternehmen - bei der Wahl ihrer Bank vorzugsweise für das am bequemsten erreichbare Institut entscheiden. In der Bundesrepublik Deutschland war die Eröffnung neuer Bank-Geschäftsstellen bis 1958 staatlich reglementiert (Bedürfnisprüfung) und so nur in geringem Ausmass möglich. Nachdem die begrenzende Regelung weggefallen war, führte der Wettbewerb der Universalbanken um den damals bankmässig meist noch ungebundenen "kleinen Mann" zu einer ausserordentlich starken Ausweitung des Bankstellennetzes. Heute entfällt im Durchschnitt auf rund 1400 Bundesbürger eine Bank-Geschäftsstelle; das gewährleistet eine Qualität der Versorgung der Bevölkerung, wie sie in kaum einem anderen Land erreicht wird. Die Übersicht verdeutlicht, dass in absoluten Zahlen die meisten Geschäftsstellen von Sparkassen und Kreditgenossenschaften unterhalten werden, während auf das einzelne Institut bezogen bei weitem die Grossbanken dominieren. Die Bedeutung der Geschäftsstellen als Wettbewerbsinstrument nimmt ab, da neuere Vertriebsformen die Kunden oft darauf verzichten lassen, die Geschäftsräume der Bank aufzusuchen. Massgebend dafür sind vor allem die: • Förderung des Zahlungsverkehrs mit Scheck und Kreditkarte, die den Kunden weitgehend den Besitz von Bargeld entbehrlich erscheinen lassen (das sie sich regelmässig von der Bank holen müssten); • verstärkte Nutzung kundenbedienter Datenstationen (derzeit vor allem Geldausga- beautomaten; zunehmend aber auch Bildschirmtext) und point of sale banking).
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