gesetzlich vorgeschriebener Zusammenschluss aller Ärzte eines Bundeslandes in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Wirtschaftskammer). Die Kammer übt in Selbstverwaltung anstelle des Staates Rechtsetzungs- und Aufsichtsfunktionen über die Ärzte aus, nimmt ihre berufsständischen Gesamtinteressen wahr und unterhält Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen. In der Bundesrepublik bestehen 17 Landesärztekammern, die in der Bundesärztekammer mit Sitz in Köln als privatrechtlicher Vereinigung zur Abstimmung ihrer Tätigkeit und zur Vertretung gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen sind. Die Hauptversammlung der Bundesärztekammer ist der Deutsche Arztetag.
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