Niederlassung eines ausländischen Kreditinstitutes in Deutschland bzw. Bankinstitut, das sich mehrheitlich in ausländischem Besitz befindet.
(1) Zweigstellen ausländischer Banken in Deutschland. (2) Inländische Banken, die sich im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken befinden. Bei A. dominieren das Auslandsgeschäft (Export- und Importfinanzierungen, Devisenhandel, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland) und die Beziehungen zu anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel).
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