(BSH). Eine Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Sitz: Hamburg und Rostock. Das BSH ist der maritime Dienstleister des Bundes. Zu seinen Aufgaben zählen: (1) allgemeine Schifffahrtsdienste: Schiffsvermessung aller deutschen Seeschiffe. Ausstellung internationaler und nationaler Schiffsmessbriefe. Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung und die Befähigung von Seeleuten. Schifffahrtsförderung (durch Gewährung von finanziellen Hilfen für die deutsche Handelsflotte). Führung der Schiffsstatistik. Das BSH stattet als Flaggenbehörde die Schifffahrt mit Dokumenten zum Nachweis des Flaggenführungsrechts aus (Flaggenbescheinigungen, Flaggenzertifikate) und führt das deutsche Flaggenregister. (2) Prüfung und Zulassung der nautischen Schiffsausrüstung, einschl. Funkanlagen. (3) Seevermessung und nautischer Informationsdienst: Wracksuche und -kontrolle. Bereitstellung von Seekarten sowie des elektronischen Seekartendarstellungs- und Informationssystems — (engl.) Electronic Chart Display and Information System (ECDIS). Nautische Veröffentlichungen (wie Jahrbücher, Seehandbücher). (3) Meereskundliche Dienste und Untersuchungen zur Sicherung der Seefahrt: wie Gezeitenvorausberechnung, Wasserstandsvorhersagen und Sturmflutwarnungen, Eisdienst. (4) Nutzung und Schutz der Meere: Überwachung der Meeresverschmutzung. Die bei Überwachungsfahrten gewonnenen Daten werden in der MeeresumweltDatenbank (MUDAB) gespeichert. Das BSH ist die Bußgeldbehörde für Umweltverstöße der Schifffahrt. Es stellt auch Ölhaftungsbescheinigungen aus, mit denen Öltankschiffe eine ausreichende Versicherung gegen etwaige Umweltschäden nachweisen müssen. www.bsh.de
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