Der Deutsche Standardisierungsrat ist neben dem Rechnungslegungs Interpretations Committee das zweite Gremium des DRSC. Er setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, die über fachliche Kompetenz sowie sachliche Detailkenntnis der internationalen Rechnungslegung verfügen und analytisch bewandt sind. Sie werden vom Vorstand für maximal vier Jahre gewählt. Die Mitglieder bestimmen dann aus ihren Reihen Präsident und Vizepräsident. Zusätzlich können nachträglich höchstens zwei weitere Rechnungsleger als Mitglieder berufen werden. Aufgabe des Deutschen Standardisierungsrates ist es, auf die Erfüllung der Ziele des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) als sein Träger hinzuarbeiten. Er arbeitet dabei unabhängig von den Weisungen anderer Organisationen und verabschiedet nach offener Kommunikation und Diskussion in geschlossenen und öffentlichen Sitzungen mit der Mehrheit der Stimmen eigenverantwortlich Verlautbarungen. Die Entscheidungsvorbereitung kann der Standardisierungsrat auf Arbeitsgruppen übertragen. § 342 HGB konkretisiert das Aufgabenspektrum des Deutschen Standardisierungsrates wie folgt:
(1) die Entwicklung von Standards (mit Empfehlungscharakter) bezüglich der Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Absatz 1 Nr. 1),
(2) das beratende Einwirken bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung auf das Bundesministerium der Justiz (Absatz 1 Nr. 2) und
(3) die Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien (Absatz 1 Nr. 3). Siehe auch Kapitalflussrechnung und Konzernabschluss, jeweils mit Literaturangaben.
Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
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