Form des Kompensationsgeschäfts, bei dem die als Gegenleistung gelieferte Ware („Software”) von einem Kompensationshändler aufgenommen und vermarktet wird. Der auf bestimmte Waren, Branchen und Märkte spezialisierte Kompensationshändler stellt den Erlös abzüglich seiner Marge dem Lieferanten der sog. “Hardware” zur Verfügung.
Variante des Kompensationsgeschäfts, bei der drei Unternehmen auftreten, die in einer Art „Ringtausch“ jeweils einem Partner Realgüter liefern und von einem anderen Partner Realgüter empfangen.
Besondere Form eines Kompensationsgeschäftes, bei dem drei Vertragspartner beteiligt sind: Ein Unternehmen im Lande A liefert (z. B. Investitionsgüter) an ein Unternehmen im Lande B. Dieses liefert (z. B. landwirtschaftliche Produkte) an ein Unternehmen im Lande C. Und dieses leistet einen Ausgleich an das Unternehmen im Lande A; entweder in Form von Devisen (Devisen-Switch) oder in Form von Waren (Waren-Switch). S. Switchgeschäfte. Vgl. Parallelgeschäft.
Außenhandelsgeschäfte, die meist auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen geschlossen werden, wenn eines oder mehrere der beteiligten Länder nicht über ausreichende Devisen verfügen. Zahlungsbilanzdefizite werden dabei in Clearing-Salden erfaßt, deren Ausgleich durch entsprechende Warenlieferungen erfolgt. Praktische Bedeutung haben Dreiecksgeschäfte aber auch im EU-£XTft4-Handel, wenn ein Mitgliedsland im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs (pW) in einem Drittland Waren verarbeiten läßt und anschließend in ein anderes EU-Mitgliedsland reimportiert (Nämlichkeit). In diesem Zusammenhang werden die INF-Gemeinschaftsvordrucke zur Information der Zollbehörden verwendet.
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