(Importkommissionär). Ein Handelsmittler im Außenhandel. Er übernimmt im eigenen Namen, aber für Rechnung eines inländischen Importeurs den Einkauf von Waren im Ausland. Da ein E. seinen Sitz im Ausland hat und den dortigen Markt gut kennt, kann er seinem Kommittenten auf dem von ihm vertretenen Gebiet besonders günstige Bezugssquellen erschließen. Dies trifft insb. dann zu, wenn einerseits der inländische Importeur zahlreiche unterschiedliche Produkte führt (wie z. B. Sortimentsgroßhändler und Warenhäuser) und andererseits viele kleinere Anbieter im Exportland als Lieferanten in Frage kommen. Der E. erhält für seine Leistungen eine Provision (und Auslagenersatz). Vgl. Kommissionäre für den Einkauf oder Verkauf im Außenhandel.
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