Insgesamt gesehen ist die Besteuerung von Renten vergleichsweise niedrig, sodass aufgrund der geltenden Steuerfreibeträge viele Renten einkommensteuerfrei bleiben. Zwar sind lebenslange Renten aus der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts steuerpflichtig, doch werden sie nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Speziell die Beiträge für die private Rentenversicherung wurden während der aktiven Berufstätigkeit aus dem Einkommen finanziert, das ja bereits voll besteuert wurde. Daher ist bei Auszahlung dieser privaten Rente eben nur der Ertragsanteil zu versteuern. Damit werden die Zinsen erfasst, die die Versicherungsunternehmen mit dem Rentenkapital erwirtschaften. Die folgende Tabelle zeigt den Ertragsanteil entsprechend dem Alter bei Rentenbeginn Beispiel: Ein Mann bekommt ab seinem 65. Lebensjahr als private Rente 1000 Euro monatlich. Der Ertragsanteil beträgt in diesem Fall 27 Prozent, sodass monatlich lediglich 270 Euro dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Vollendetes Ertragsanteil Lebensjahr bei in Prozent Rentenbeginn 55 38 56 37 57 36 58 35 59 34 60 32 61 31 62 30 63 29 64 28 65 27 66 26 67 24 68 23 69 22 70 21
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