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Gewerbliche Genossenschaften

sind Genossenschaften, deren Mitglieder aus den gewerblichen Bereichen der Wirtschaft und den freien Berufen stammen. Im Einzelnen sind dies Grosshandlungen, Dienstleistungsunternehmen und Indust­riebetriebe in genossenschaftlicher Trägerschaft von Gross- und Einzelhändlern (Einzelhandelsge­nossenschaften), Handwerkern (Handwerkergenossenschaften), Angehörigen freier Berufe, z.B. Ärzten, Apothekern oder Steuerberatern (DATEV eG), sowie Verkehrsunternehmern (Verkehrsgenos­senschaften). Ferner gehören hierzu gewerbliche Produktivgenossenschaften. Mit Ausnahme der Bäcker- und Konditorengenossenschaften ist der gewerbliche Genossenschaftsver­bund zweistufig aufgebaut, d. h. neben den örtlichen Genossenschaften existieren bundesweite  Zent­ralgenossenschaften. Ferner stehen nationale und regionale Genossenschaftsverbände den gewerblichen Genossenschaften prüfend und beratend zur Seite (genossenschaftliches Verbandswesen). Siehe auch  Genossenschaft, deutsche und   Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichi­sche.

Literatur: Aschhoff, G./Henningsen, E.: Das deutsche Genossenschaftswesen. Entwicklung, Struk­tur, wirtschaftliches Potential, 2. Auflage, Frankfurt a. M. 1995; Die deutschen Genossenschaften 2004, Entwicklungen — Meinungen — Zahlen, DG VERLAG, Wiesbaden.

siehe   Gewerbliche Genossenschaften.

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