sind Genossenschaften, deren Mitglieder aus den gewerblichen Bereichen der Wirtschaft und den freien Berufen stammen. Im Einzelnen sind dies Grosshandlungen, Dienstleistungsunternehmen und Industriebetriebe in genossenschaftlicher Trägerschaft von Gross- und Einzelhändlern (Einzelhandelsgenossenschaften), Handwerkern (Handwerkergenossenschaften), Angehörigen freier Berufe, z.B. Ärzten, Apothekern oder Steuerberatern (DATEV eG), sowie Verkehrsunternehmern (Verkehrsgenossenschaften). Ferner gehören hierzu gewerbliche Produktivgenossenschaften. Mit Ausnahme der Bäcker- und Konditorengenossenschaften ist der gewerbliche Genossenschaftsverbund zweistufig aufgebaut, d. h. neben den örtlichen Genossenschaften existieren bundesweite Zentralgenossenschaften. Ferner stehen nationale und regionale Genossenschaftsverbände den gewerblichen Genossenschaften prüfend und beratend zur Seite (genossenschaftliches Verbandswesen). Siehe auch Genossenschaft, deutsche und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichische.
Literatur: Aschhoff, G./Henningsen, E.: Das deutsche Genossenschaftswesen. Entwicklung, Struktur, wirtschaftliches Potential, 2. Auflage, Frankfurt a. M. 1995; Die deutschen Genossenschaften 2004, Entwicklungen — Meinungen — Zahlen, DG VERLAG, Wiesbaden.
siehe Gewerbliche Genossenschaften.
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