Sammelbegriff für den besonderen Rechtsschutz geistiger und gewerblicher Leistungen. Dazu zählen. „technische" Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht; (dem Urheberrecht verwandte) „ästhetische" Schutzrechte, wie Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen; zwischen dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster liegende Halbleiterschutzrechte (Schutzgegenstand ist die dreidimensionale topographische Struktur mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse); Kennzeichnungsrechte (an Marken, einschl. der Ausstattung und geschäftlichen Bezeichnung). In Europa erfolgt die Eintragung von g. S. vorrangig beim Europäischen Patentamt. Eine Registrierung bzw. Nachmeldung für andere (Auslands-)Märkte ist bei den zuständigen Institutionen vorzunehmen. S. a. Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Europäisches Markenamt); —> Weltorganisation für geistiges Eigentum.
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